MedizinerInnen

Diese Seite sollte auch unter http://mediziner.sternenkind.info erreichbar sein.

Hier machen wir Mediziner zum Thema, welche sich ausdrücklich für das Leben aussprechen (engl.: Pro Life). Dabei handelt es sich aus unserer Sicht nicht nur um Ärzte/ Menschen, welche eventuell extrem für das überleben eines ungeborenen Kindes sich einsetzen, wie sich an manchen Orten die Pro-Life-bewegung sich selbst zu verstehen scheint. Bestattungsfreundliche Kliniken machen wir unter folgendem Link zum Thema: http://bestattungsfreundliche.sternenkind.info/

Für das (seelischen & Körperliche Über-) leben = sind auch jene Ärzte, die von Empfängnis weg es den Angehörigen ermöglichen und dazu auch ausreichend Aufklärung bieten und entsprechend den Wünschen der Angehgörigen die Türen und Tore dafür öffnen, das jedes während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbene Kind einer Beerdigung zugeführt werden kann, wenn Angehörige (vorrangig die Mutter) das wollen.

Anders ausgedrückt: überall dort, wo die Liebe auch nach dem Tod fließen darf, weil das Umfeld das zuläßt - handelt es sich aus unserer Sicht um Menschen mit Herz, welche sich für sich selbst und andere für das Leben sich entschieden haben.

Um die Auszeichnung von uns zu erhalten, das Ärzte für das Leben sind, gilt auch deren Umgang mit dem sterbenden oder verstorbenen Kind - das Ärzte und Hebammen es zulassen/ umsetzen, dass das z.b. still geborene oder sterbende Kind sofort nach ihrer Geburt auf den Bauch der Mutter gelegt wird (oder in die Arme des Vaters ...). Nicht nur kurz für Sekunden - sondern entsprechend dem für lebend geborene Kinder übliche Bindung (eng. Bonding ) = das ist in der Entwicklungspsychologie für den ersten, Bindung stiftenden Kontakt zwischen Mutter und Neugeborenem, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Bindungstheorie

Erkenntnisse von Angehörigen, deren (Ur-, Enkel-) Kind während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach starb: Von Empfängnis weg ist Frau zur Mutter geworden, von Zeugung weg ist Mann zum Vater geworden, im Gegensatz zur Lebensfeindlichen Einstellung, deren Sichtweise ist: ein Kind existiert erst ab der Ausstellung seiner/ ihrer Geburts- oder Taufurkunde.

Ebenso für das Leben empfinden Großeltern und Urgroßeltern aber auch überlebende oder nachfolgende Geschwister. Dazu bedarf es kein rationales Wissen (z.B. die Aussagen von Großeltern: "meine Tochter hat mir im Nachhinein darüber berichtet, das Sie schwanger war und in der 10. Schwangerschaftswoche ihr Kind still geboren hat") sondern in der Seele wird die Existenz dieses früh verstorbenen Kindes wahrgenommen, berichten Angehörige. Das es sich so verhält, wird Generationsübergreifend in Familiensystemen sichtbar (mit weitreichenden Auswirkungen) z.B. bei Aufstellungen nach Bert Hellinger.

Über die weitreichenden Auswirkungen, wenn tote Kinder verleugnet (d.h. u.a. nicht willkommen geheißen und nicht verabschiedet und nicht beerdigt werden werden, leben Therapeuten und die Pharmaindustrie sehr gut.

Studie - Suizidrate bei Frauen nach Abtreibung am höchsten
Springfield, IL (Nov. 29, 2005) - Verglichen mit Frauen, die im letzten Jahr nicht schwanger waren, ist die Todesrate durch Suizid, Unfälle und Mord bei Frauen, die im letzten Jahr abgetrieben haben, 248% höher. Dies zeigt eine während 13 Jahren bei der gesamten Bevölkerung von Finnland durchgeführte Studie.
Die Studie zeigt ebenfalls auf, dass die Zunahme der Todesrate vorwiegend auf Suizide zurück zu führen ist. Die Suizidrate bei Frauen, die abgetrieben haben, ist sechsmal höher als bei Frauen, die eine Geburt hatten und doppelt so hoch wie bei Frauen die eine Fehlgeburt hatten. Die Abtreibung und Suizid epidemiologische Studie welche im "European Journal of Public Health" erschienen ist, wurde von Finnlands "National Research and Development Center for Welfare and Health" geleitet. Die Forschung benutzte dazu die Daten aller Todesfälle von 1987 - 2000 in Finnland bei Frauen im gebärfähigen Alter (15 bis 49).

David Reardon, der Leiter der Studie stellt fest: „Frauen, die abtreiben wollen, sollten darüber informiert werden, dass Abtreibung zu massiven physischen und psychischen Gesundheitsstörungen führen kann und dass sie der vielen psychischen und physischen Gesundheitsvorteile einer Geburt beraubt werden.”  weiter »

Unklar ist auch die wirkliche Gesamtzahl der während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenen Kinder. Statistiken als auch Ärzte bestätigen nicht, das 3 von 4 Frauen ein totes Kind in ihrer persönlichen Lebensbahn haben, aber die Selbsthilfegruppenbewegung erlebt es so. Mögliche Ursache: ich fand noch keine Statistik, die von Zeugung weg bis zur Geburt (oder bis erreichen des 1. Lebensjahres) wirklich inhaltlich alle natürlich und künstlich gezeugten Kinder und deren Todesfälle zusammen erfasst und zusammen ausgewertet hat.

Aus der Sicht für das Leben sein ist auch das folgende der Abbruch einer Schwangerschaft. Es betrifft die künstlich z.B. via IVF oder ICSI, also außerhalb des Mutterleibes gezeugte Kinder, welche einer Frau zum weiteren Austragen nicht refundiert wurden.

Und wenn es z.B. durch Ärzte nicht zugelassen wird, das Angehörige so früh verstorbene Kinder beerdigen dürfen, dann ist man gegen das Leben. lt. z.B. Wiener Bestattungsrecht sind Angehörige Berechtigt, ja sogar verpflichtet, auch so kleine verstorbene Familienmitglieder bei einem Bestatter ihrer Wahl zu einem Begräbnis anzumelden, denn Leibesfrüchte sind Leichen gleichgesetzt und unterliegen der Bestattungspflicht!

Klar ist nur eines: Mit oder ohne jenen Kindern, welche auf Grund des Abbruchs ihrer Schwangerschaft von Empfängnis weg betrachtet, sterben die meisten Kinder während des 1. Schwangerschaftsdrittel. Als eine weitere Risikoreiche Zeit zeichnet sich ab rund um die Geburt inkl der ersten Wochen danach. 

Unterschieden wird auch nach der Todesstunde = in welchem Alter/ Entwicklungsstadium ihr Kind im Mutterleib, während der Geburt oder außerhalb ihres mütterliches Leibes starb, oder ob Sie ihr Kind selbst geborenen haben. Die Alternative: medizinische Eingriffe, dem zufolge ihr Kind den mütterlichen Leib verließ.

man kann auch über die Definition "Kind" unterschiedlicher Ansicht sein.

Dr. Fiala: ab Ausstellung einer Geburtsurkunde spricht er vom Kind.

Dr. Ruzicka: nicht alle während der Schwangerschaft verstorbenen Kinder werden einer Totenbeschau zugeführt

Bestattungsrechtlich betrachtet: Die außerhalb des Mutterleibes gezeugten Kinder, welcher einer Frau nicht zum austragen refundiert wurden, ist die kleinste Einheit Mensch/ Leibesfrucht, die beerdigt werden könnte.

Vorrangig vor der MA 15 haben die Angehörigen das Recht, eine Beerdigung in Auftrag zu geben.

Patienten-, Volks- und Rechtsanwälte betrachten & beraten nicht nur im Strafrecht, sondern auch bei außergerichtlichen Verfahren

Wien: ab Ausstellung des Rosa Schein (Ergebnis einer durchgeführten Totenbeschau) haben Angehörige 5 Werktage Zeit, bei einem Bestatter ihrer Wahl ein Begräbnis in Auftrag ....

Mitfühlende Bestatter veranlassen eine Totenbeschau, wenn die Klinik noch keine veranlasst hat

wenn das Einkommen der Mutter/ des Vater gering ist: die MA 40 übernimmt u.U. Begräbnisskosten

 

Ärzte arbeiten beim Patienten (der Mutter und ihrem Kind)selten arbeiten diese Ärzte anschließend (einen Familie durchgehend betreuend) auch auf

Ärzte entscheiden bzw. informieren Sie darüber:

  • ob Sie ihr verstorbenes Kind selbst mit nach Hause nehmen können (oder einen Bestatter damit beauftragen müssen) Das Bestattungsrecht ist in jedem Bundesland anders ausformuliert, und Ärzte sind von Grund auf nicht im Bestattungsrecht ausgebildet, so wird Ortsabhängig verstorbene Kinder unter 500 Gramm Leichengewicht schon mal den Angehörigen mit nach Hause gegeben, sofern keine Hausgeburt stattgefunden hat.
  • welche Leibesfrucht = still geborene Kind der Totenbeschau zugeführt wird oder nicht. Es kann sein, das der behandelnde Arzt Ihnen gegenüber sagt, das er ihr Kind der Totenbeschau zuführt, was nichts anderes heißt, das er ihr Kind seinem Kollegen auf einer der oben erwähnten Klinikabteilungen übermittelt. Ob dieser dann ihr Kind der Totenbeschau verlässlich zuführt, ist damit nicht gesagt.
  • welches lebend geborene Kind dem Standesamt als lebend geboren gemeldet wird, entscheidet jener ranghöchste (anwesende oder leitende) Arzt/ Hebamme, oder jener, welcher bei einer Geburt* anwesend ist. Lebend geborene Kinder, welche während der Geburt oder kurz danach starben, werden (häufig in Verbindung mit einem medizinischen Eingriff) nicht als lebend geboren dem Standesamt gegenüber gemeldet, indem man nicht die Anzeige einer Lebend erfolgten Geburt und die Anzeige eines Todesfalles ausfüllt, sondern alle Daten auf das Formular zur Anzeige eines Todesfalles schreibt, sofern überhaupt eine Meldung an das Standesamt durch den Arzt/ die Hebamme vorgesehen ist.
  • Die seit 1974 in Wien bestehende Pflicht zur Totenbeschau ab 120 mm Scheitel- Steißbeinlänge wird durch Ärzte unterwandert, bestätigt Dr. Fiala (Gyn.med.at) und Dr. Ruzicka (MA 15 = Wiener Gesundheitsamt)

Definition Geburt*

langläufig gilt ein Kind als geboren, wenn es den Mutterleib verlassen hat. Eine Geburt gilt als beendet, wenn der Mutterkuchen dem Leib einer Frau verlassen hat. Geburtsort ist für die behördliche Dokumentation jener Ort der Geburtsort, wo der Mutterkuchen dem Mutterleib verlassen hat. Ein Kind gilt als Geboren, unabhängig von der Art und Weise, wie ein Kind geboren wurde: ob durch die Frau oder ob via medizinischem Eingriff wie z.B. einem Kaiserschnitt, einem Schwangerschaftsabbruch ...)

Schwangerschaft & Geburt werden begleitet durch:

Aus Sicht der Verein Sonnenstrahl muss dem Abbruch einer Schwangerschaft kein lebens- oder liebesfeindlicher Akt folgen, in dem das verstorbene Kind und seiner selbst Willen nicht ehrt und zusätzlich keiner Totenbeschau (und damit in Verbindung stehend) keinem Begräbnis zuführt.

Der Abbruch einer Schwangerschaft kann ein Akt der Liebe sein. Gestützt werden viele Angehörige durch den Glauben an ein Leben nach dem Tod. Wir denken, das der Tod ein Gnadenakt für das Kind und/ oder die Angehörigen sein kann. Damit die Liebe zum verstorbenen Kind nach seinem Tod weiterhin fließen kann, ist für viele Angehörigen und mitfühlende Freunde ein würdevoller Abschied, Begräbnis auf einem Friedhof ec. notwendig.

Achten Sie vor dem medizinischen Eingriff = Schwangerschaftsabbruch (auf Grund der Fristenlösung, auf Grund med. Indikation, zur Beendung einer Eileiter-, Bauchhöhlen oder Ovarien- = Eierstockschwangerschaft, ob der durchführende Arzt ihr Kind/Ihre Leibesfrucht, die Frucht ihrer Lenden seperat im OP - Raum z.B. in einen Fötensarg aus Karton verpackt. Anschließend ist die Zuführung zu einer Totenbeschau wichtig. Das Ergebnis einer durchgeführeten Totenbeschau kann in Wien auch dem Standesamt bereits weitergemeldet worden sein und ist dann dort abholbar (z.B. beim Standessamt, das für die Klinik zuständig ist, wo der Verstorbene aufgefunden wurde).

Sie können selbst die Durchführung einer Totenbeschau veranlassen:

Totenbeschau, MA 15 - Gesundheitsdienst der Stadt Wien
1030 Wien, Hüttenbrennergasse 6
Telefon 01-797 75-87 890 (ist ihr Telefon für Österreich nicht freigeschalten, dann wählen Sie bitte 0043 1 797 75 87 890 oder 0043 1 79775 und lassen Sie sich zur Anmeldung einer Totenbeschau verbinden.)
Fax 01-797 75-99-87 890
E-Mail journal(at)ma15.wien.gv.at
Webseite www.wien.gv.at.../ma15/
Geschäftszeiten 0-24 Uhr

Mit den Ergebnis einer durchgeführten Totenbeschau suchen Sie (in Wien binnen 5 Werktage) einen Bestatter Ihrer Wahl auf und geben Sie den Auftrag zu einer Beerdigung. (siehe http://bestattung.sternenkind.info)

Wenn Ihr Einkommen gering ist (und der Verstorbene keine Bestattungsvorsorge getroffen hat ec.), können Sie eine einfache Verschiedung, ein einfachen Sarg (es muss nicht der billigste, aber im unteren Preissegment sein) und ein einfaches Begräbnis in Auftrag geben. Bitten Sie den Bestatter, das er die Rechnung an die MA 40 (Wiener Sozialamt oder bei Bedarf sich bei uns melden kann.

Sind sie Angehörige/r und Mitglied im Verein Sonnenstrahl? Mitglieder des Verein Sonnenstrahl können kostenfrei unser Begleitangebot (etwa bei Wegen zu einer Behörde, zum Bestatter, zum Rechtsanwalt, zum Therapeuten, zum Seelsorger) in Anspruch nehmen.

Lassen Sie sich vom Bestatter Ihrer Wahl beraten, bedenken Sie aber auch, das es für den Bestatter Neuland sein kann, ein Begräbnis (das Angehörige in Auftrag gaben) die MA 40 zu finanzieren hat, gab der unabhängige Verwaltungssenat Wien in seinem Schreiben vom 4.11.2010 bekannt, siehe:

http://sonnenstrahl.org/uploads/media/MA_40_20.02.2008.pdf 

http://sonnenstrahl.org/uploads/media/5.11.2010_UVW_bestaetigt_die_kostenuebernahme_durch_MA_40_.pdf

Wenn das Erbe des Toten gering und die Angehörigen (Eltern, Mutter) nur ein  Mindesteinkommen verfügt, können Sie beide .pdf gerne z.B. in ausgedruckter Form oder auf einem Stick dem Bestatter Ihrer Wahl zukommen lassen.

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